Für die Reinigung einer Kindertageseinrichtung ist der Tagesablauf ebenso wichtig wie die Raumgröße. In einem Gruppenraum wird gespielt, gegessen oder gebastelt; ein anderer Bereich dient zeitweise zum Schlafen. Böden und niedrig erreichbare Flächen gehören unmittelbar zur Umgebung der Kinder. Ein brauchbarer Auftrag beschreibt deshalb die tatsächliche Nutzung und die Aufgaben, die daraus für die Einrichtung entstehen.
Beginnen Sie mit einer gemeinsamen Aufnahme durch Leitung, Träger und die für den Reinigungsauftrag zuständige Person. Ziehen Sie den vorhandenen Hygieneplan heran und halten Sie fest, wer welche Tätigkeiten übernimmt. Manche Aufgaben fallen während der Betreuung an, andere lassen sich nach dem Abholen erledigen. Eine tägliche Reinigung am Abend kann diese unterschiedlichen Abläufe nicht allein organisieren.
Der Hygieneplan bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit
Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte werden in § 33 Infektionsschutzgesetz ausdrücklich als Gemeinschaftseinrichtungen genannt. Nach § 36 Absatz 1 müssen die dort erfassten Gemeinschaftseinrichtungen ihre innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Die Ausnahme für die in § 33 Nummer 2 genannte Kindertagespflege ist davon zu unterscheiden. Dieser Artikel richtet sich an Kindertageseinrichtungen und ihre Träger.
Für die praktische Vergabe bedeutet das: Der Betrieb benötigt die für seinen Auftrag maßgeblichen Vorgaben der Einrichtung. Ein fremder Musterplan kann bei der Vorbereitung helfen, ersetzt aber nicht die Abstimmung mit den tatsächlichen Räumen und Abläufen. Fragen zu örtlichen Anforderungen klärt die Leitung beziehungsweise der Träger mit den zuständigen Fachstellen und dem Gesundheitsamt.
Kennzeichnen Sie die gültige Fassung und benennen Sie eine Kontaktperson für Änderungen. Der Reinigungsbetrieb sollte erkennen können, welche Vorgaben verbindlich in seinen Leistungsumfang aufgenommen werden. Trennen Sie dabei die Erstellung und fachliche Pflege des Hygieneplans von der Durchführung einzelner Reinigungsarbeiten. Ein Preisangebot für Böden und Sanitärräume beantwortet noch nicht sämtliche Hygiene- und Betreuungsfragen.
Die Räume aus dem Alltag der Kinder heraus beschreiben
Erfassen Sie Gruppenräume, Garderoben, Wasch- und Wickelbereiche, Schlafräume und gemeinsam genutzte Flächen. Notieren Sie, wenn ein Raum mehrere Funktionen erfüllt. Ein Mehrzweckraum kann vormittags für Bewegung, später für eine Veranstaltung genutzt werden. Diese Wechsel beeinflussen, wann Flächen frei sind und welche Tätigkeiten vor der nächsten Nutzung anstehen.
Benennen Sie die tatsächlich beauftragten Oberflächen. Boden, Tischplatte, Stuhl, Regal und Spielpodest sind einzelne Aufgaben, auch wenn sie zum selben Raum gehören. Für zugestellte Flächen sollte klar sein, wer den Zugang vorbereitet. Vermeiden Sie eine Beschreibung, die nur die Bodenfläche erfasst, während im Alltag zugleich die Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände erwartet wird.
Achten Sie bei der Besichtigung auf niedrige Nischen und die Bereiche unter Möbeln. Lassen Sie den Anbieter erläutern, welche davon im vorgesehenen Ablauf erreicht werden und welche Vorbereitung erforderlich ist. Fest eingebaute Podeste oder empfindliche Einrichtungen dürfen nicht ohne Abstimmung bewegt werden. Dokumentieren Sie offene Fragen an den Träger oder den jeweiligen Hersteller.
Spielmaterial und Kinderarbeiten nicht als gewöhnliche Einrichtung behandeln
Für Bauklötze, Puppen, Bücher oder Bastelmaterial braucht es klare Zuständigkeiten. Ein Auftrag zum Wischen des Gruppenraums umfasst nicht automatisch die Reinigung jedes Spielgegenstands. Legen Sie fest, welche Materialien das pädagogische Team betreut und welche Aufgaben ausdrücklich an andere Personen vergeben werden. Die jeweiligen Herstellerangaben und Einrichtungsvorgaben bleiben dabei maßgeblich.
Vereinbaren Sie außerdem, wie aufgebaute Spiele oder noch nicht getrocknete Kinderarbeiten gekennzeichnet werden. Reinigungskräfte sollten nicht beurteilen müssen, ob ein Bauwerk weggeräumt oder ein bemaltes Blatt entsorgt werden darf. Eine vereinbarte Abstellfläche oder verständliche Kennzeichnung erleichtert den Ablauf. Sie ersetzt allerdings keine Freigabe für Flächen, die aus hygienischen Gründen zu einem bestimmten Zeitpunkt bearbeitet werden müssen.
Bei größeren Aufräum- oder Reinigungsterminen sollten Sie das Ausräumen von Regalen gesondert planen. Wer nimmt Materialien heraus, wo bleiben sie geschützt und wer sortiert sie wieder ein? Diese Vor- und Nacharbeiten können erheblich sein. Wenn sie im Angebot fehlen, entsteht sonst kurz vor dem Termin eine ungeklärte Zusatzaufgabe für das Betreuungsteam.
Waschraum und Wickelbereich mit dem laufenden Betrieb abstimmen
Die Unfallkasse NRW beschreibt für den Waschraum verschiedene Aufgaben an Toiletten, Waschbecken, Armaturen, Böden und weiteren berührten Flächen. Sie behandelt außerdem Windeleimer und Wickelflächen gesondert. Daraus ergibt sich keine einzige Sammelposition, die alle Situationen abdeckt. Prüfen Sie anhand Ihres Hygieneplans, welche Tätigkeiten wann und durch wen ausgeführt werden.
Vor allem nutzungsabhängige Arbeiten während des Tages brauchen eine eigene Zuordnung. Wenn der externe Dienstleister erst nach Schließung kommt, muss die Einrichtung wissen, wie zwischenzeitliche Aufgaben erledigt werden. Das betrifft auch den Umgang mit besonderen Verunreinigungen. Der vereinbarte Meldeweg sollte funktionieren, ohne dass eine nicht eingewiesene Person ein Verfahren improvisieren muss.
Stimmen Sie Verbrauchsmaterial und Reinigung getrennt ab. Nachfüllen von Seife oder Papier, Bereitstellen von Abfallbeuteln und Bestellen der Vorräte sind unterschiedliche Tätigkeiten. Halten Sie fest, wer leere Bestände bemerkt und an wen die Information geht. Ein Reinigungsnachweis allein zeigt nicht, ob am nächsten Morgen alle benötigten Artikel zur Verfügung stehen.
Schlafplätze, Textilien und Essbereiche gesondert vereinbaren
Beim Schlafbereich sind Bodenflächen, Betten oder Liegen und persönliche Textilien auseinanderzuhalten. Benennen Sie, wer Bettwäsche wechselt, lagert und zur Wäsche gibt. Der Reinigungsdienst sollte wissen, welche Liegeflächen frei sind und welche Gegenstände nicht bewegt werden dürfen. Persönliche Zuordnungen müssen nach den Arbeiten erhalten bleiben, damit das Team den Bereich wie vorgesehen nutzen kann.
Für eine Küche oder Ausgabestelle ist zu klären, welche Tätigkeiten zur Verpflegung und welche zum externen Reinigungsauftrag gehören. Geschirr, Küchengeräte, Arbeitsflächen und Fußböden sind verschiedene Positionen. Stimmen Sie die Beschreibung mit der zuständigen Küchen- oder Verpflegungsorganisation ab. Ein Auftrag zur Raumreinigung schließt die Versorgung mit Mahlzeiten oder sämtliche lebensmittelbezogenen Arbeiten nicht automatisch ein.
Besprechen Sie den Übergang zwischen Essen, Spielen und Reinigung. Wer räumt Geschirr ab, wer beseitigt Essensreste und wann sind Tische zugänglich? Wenn mehrere Gruppen zeitversetzt essen, ist der Raum möglicherweise länger belegt als im allgemeinen Öffnungsplan erkennbar. Diese Zeiten sollten in die Arbeitsplanung eingehen, bevor ein Anbieter einen festen Ablauf zusagt.
Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte sicher aus dem Kinderbereich halten
Das DGUV-Magazin KinderKinder weist ausdrücklich darauf hin, dass gefährliche Produkte in Kitas für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrung betrifft auch Nebenräume, Personaltoiletten und Küchen. Besprechen Sie deshalb den tatsächlichen Lagerort mit dem Anbieter. Ein gewöhnlicher Schrank mit geschlossener Tür bedeutet noch nicht, dass Kinder keinen Zugriff haben.
Berücksichtigen Sie neben der Lagerung auch Transport und kurze Arbeitsunterbrechungen. Wo steht der Reinigungswagen, während ein Raum geöffnet wird? Was geschieht, wenn eine Reinigungskraft zu einer Rückfrage gerufen wird? Legen Sie einen Ablauf fest, bei dem Kinder keinen unbeaufsichtigten Zugang zu Mitteln und Geräten erhalten. Zuständigkeiten müssen auch bei Vertretungen verständlich bleiben.
Reinigungsmittel gehören nicht in Getränke- oder Lebensmittelbehälter. Die DGUV hebt diese Verwechslungsgefahr hervor. Vereinbaren Sie mit dem Dienstleister, wie die bereitgestellten Produkte eindeutig erkennbar bleiben und wie Änderungen abgestimmt werden. Eine Produktbezeichnung wie “natürlich” oder ein angenehmer Geruch ersetzt dabei keine Beurteilung der Eignung für den vorgesehenen Einsatz.
Arbeitszeiten mit Betreuung und Raumwechseln verbinden
Lassen Sie sich einen Ablauf erläutern, der zur tatsächlichen Belegung passt. Frühdienst, Spätdienst und einzelne noch belegte Gruppenräume können das Reinigungsfenster verschieben. Werden Arbeiten während der Betreuung notwendig, muss ihre Durchführung mit der Leitung abgestimmt sein. Kinder und Beschäftigte benötigen weiterhin die vorgesehenen sicheren Wege und nutzbaren Bereiche.
Für feuchte Böden oder vorübergehend gesperrte Flächen reicht eine bloße Kalenderangabe nicht aus. Klären Sie, wie das Team erkennt, welche Bereiche wieder genutzt werden können. Der Dienstleister und die Einrichtung sollten ein gemeinsames Verständnis der Übergabe haben. Eine allgemein versprochene Minutenzahl wäre ohne Material, Verfahren und tatsächliche Bedingungen keine tragfähige Planung.
Bei Schließzeiten kann eine größere Reinigung sinnvoll eingeplant werden. Legen Sie dafür fest, wann Räume vollständig frei sind und wann der Wiederaufbau der Einrichtung beginnt. Handwerkerarbeiten, Möbelanlieferungen und Reinigung sollten zeitlich abgestimmt werden. Wenn nach der Reinigung noch staubende Arbeiten stattfinden, muss besprochen werden, ob zusätzliche Leistungen nötig werden und wer sie beauftragt.
Änderungen und auffällige Situationen an die richtige Stelle melden
Vereinbaren Sie eine einfache Rückmeldung, wenn Räume nicht zugänglich sind oder eine Aufgabe aus einem konkreten Grund offenbleibt. Benennen Sie den betroffenen Bereich und die Beobachtung. Das Betreuungsteam muss nicht mit jeder Detailfrage der Kalkulation befasst werden; es benötigt jedoch die Informationen, die für den nächsten Nutzungsschritt wichtig sind.
Bei besonderen Infektionssituationen gelten die Maßnahmen der Einrichtung und gegebenenfalls behördliche Vorgaben. Eine pauschale zusätzliche Desinfektion durch irgendeine verfügbare Person ist keine abgestimmte Lösung. Legen Sie vorab fest, wer den Reinigungsbetrieb informiert und notwendige Änderungen freigibt. Personenbezogene Gesundheitsangaben von Kindern sollten für die gewöhnliche Angebots- und Terminorganisation nicht weitergegeben werden.
Auch Alltagsänderungen verdienen Beachtung. Eine neue Gruppe, andere Betreuungszeiten oder zusätzliche Schlafplätze können den vereinbarten Umfang beeinflussen. Führen Sie die geänderten Angaben in der gemeinsamen Arbeitsgrundlage nach. Sonst arbeiten Träger, Leitung und Dienstleister mit verschiedenen Vorstellungen, obwohl jeder für sich einen scheinbar vollständigen Plan verwendet.
Angebote mit Leitung und Träger gemeinsam bewerten
Vergleichen Sie den beschriebenen Leistungsumfang mit dem Bedarf Ihrer Einrichtung. Achten Sie darauf, ob Vorbereitung, Materialversorgung, Vertretung und gesonderte Arbeiten eindeutig zugeordnet sind. Unterscheiden Sie regelmäßige Beträge von zusätzlichen Aufträgen in Schließzeiten. Bei einem auffallenden Preisunterschied hilft die Frage, welche konkreten Tätigkeiten und Einsatzzeiten jeweils kalkuliert wurden.
Vor Beginn sollten die verantwortlichen Personen den Ablauf einmal durchgehen. Prüfen Sie, ob die Raumbezeichnungen stimmen, alle vorgesehenen Zugänge funktionieren und Rückmeldungen tatsächlich ankommen. Vereinbaren Sie für die Anfangszeit einen passenden Besprechungstermin. So können Missverständnisse früh anhand konkreter Beobachtungen geklärt werden, bevor sie sich über viele Einsätze fortsetzen.
Über das Formular stellen Sie eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage. Wählen Sie den gewünschten Zeitpunkt, die passende Objektangabe und den benötigten Rhythmus; danach tragen Sie die tatsächliche Postleitzahl der Einrichtung und Ihre Kontaktdaten ein. Raumliste und abgestimmte Vorgaben bereiten Sie für das folgende Gespräch vor. Den genauen Auftrag vereinbaren Sie mit dem jeweiligen Reinigungsanbieter.
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