Eine Endreinigung kann den Auszug erleichtern oder eine Wohnung vor dem Einzug nach Ihren Wünschen vorbereiten. Der Begriff allein legt jedoch keinen festen Leistungsumfang fest. Eine weitgehend leere Wohnung, eine übernommene Einbauküche und ein noch möbliertes Apartment stellen unterschiedliche Aufgaben. Beschreiben Sie deshalb den tatsächlichen Zustand und die Flächen, die gereinigt werden sollen.
Klären Sie außerdem, aus welchem Anlass Sie die Reinigung beauftragen. Geht es um eine vereinbarte Rückgabe, um zusätzliche eigene Wünsche oder um die Vorbereitung für neue Bewohner? Diese Ziele können sich überschneiden, müssen aber nicht denselben Umfang haben. Eine gemeinsam verstandene Aufgabenliste verhindert, dass mehrere Beteiligte dieselbe Arbeit bestellen oder wichtige Bereiche unberücksichtigt bleiben.
Rückgabepflicht und Reinigungsauftrag getrennt prüfen
§ 546 Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet Mieter zur Rückgabe der Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses. Der Paragraph enthält aber kein allgemeines Leistungspaket für eine professionelle Endreinigung. Welche Arbeiten im konkreten Fall geschuldet sind, hängt auch von den maßgeblichen Vereinbarungen und deren Wirksamkeit ab. Lesen Sie diese Unterlagen, bevor Sie aus einer allgemeinen Aufforderung einen umfangreichen Auftrag ableiten.
Für die Formulierung “besenrein” hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05, eine wichtige Abgrenzung beschrieben: Die dort vereinbarte Pflicht beschränkt sich auf das Beseitigen grober Verschmutzungen. Das Gericht bezieht sich dabei auf den konkreten Vertrag und den festgestellten Zustand. Daraus folgt keine pauschale Aussage, dass jede Wohnung in jedem Fall dieselben Arbeiten braucht.
Lassen Sie bei einer unklaren oder streitigen Forderung zunächst die Vereinbarung klären, gegebenenfalls mit fachkundiger mietrechtlicher Unterstützung. Ein Reinigungsunternehmen kann den gewünschten Arbeitsumfang anbieten, entscheidet aber nicht verbindlich über die Rechte der Mietparteien. Unabhängig davon können Sie zusätzliche Reinigung freiwillig wünschen. Kennzeichnen Sie diese Zusatzwünsche, damit Pflicht und Komfort nicht unbemerkt vermischt werden.
Den Zustand nach dem Ausräumen beschreiben
Erfassen Sie Anzahl und Nutzung der Räume, Bodenarten und verbleibende Einbauten. Teilen Sie mit, ob die Wohnung zum Termin vollständig leer sein wird. Möbel, Kartons und persönliche Gegenstände können den Zugang zu Flächen verändern. Ein Angebot für freie Böden kann deshalb nicht ohne Rückfrage auf eine noch weitgehend eingerichtete Wohnung übertragen werden.
Benennen Sie besonders aufwendige Bereiche konkret. Dazu können stärkere Ablagerungen im Bad, Fettspuren in einer Küche oder länger nicht bearbeitete Fenster gehören. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung, sofern sie den Zustand verständlich zeigen. Lassen Sie persönliche Unterlagen und unnötige private Details aus den Bildern heraus. Für größere oder unklare Aufgaben kann eine Besichtigung sinnvoll sein.
Notieren Sie sichtbare Schäden gesondert. Ein zerkratzter Boden oder eine beschädigte Oberfläche wird durch Reinigung nicht automatisch wiederhergestellt. Wenn Sie die Ursache einer Spur nicht kennen, beschreiben Sie zunächst die Beobachtung. Der Anbieter kann dann erläutern, was er beurteilen kann und welche Rückfrage an Eigentümer, Verwaltung oder Hersteller noch nötig ist.
Küche und Geräte Position für Position abstimmen
Bei einer verbleibenden Küche sollten Außenflächen, Innenflächen und Geräte getrennt beschrieben werden. Sollen Schrankfächer gereinigt werden, müssen sie zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und entsprechend ausgeräumt sein. Klären Sie, wer verbliebene Lebensmittel oder persönliche Gegenstände entfernt. Der Reinigungsbetrieb sollte nicht selbst entscheiden müssen, welche Vorräte oder Einbauten bleiben sollen.
Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler und Dunstabzug sind eigenständige Positionen. Geben Sie an, welche Geräte bearbeitet werden sollen und welche Herstellerhinweise vorliegen. Besprechen Sie notwendige Vorbereitung wie das Leeren oder rechtzeitige Bereitstellen eines Geräts. Ein Ausbau oder technischer Eingriff gehört nicht schon deshalb zum Auftrag, weil eine schwer erreichbare Stelle verschmutzt ist.
Wenn eine Küche übernommen oder ausgebaut wird, stimmen Sie den Reinigungstermin mit diesem Schritt ab. Hinter einem erst später entfernten Schrank kann eine zusätzliche Fläche sichtbar werden. Lassen Sie solche Abhängigkeiten im Angebot berücksichtigen. Sonst wird eine zunächst vollständig wirkende Reinigung durch die anschließende Demontage wieder um weitere Aufgaben ergänzt.
Bad und empfindliche Oberflächen sachlich beschreiben
Geben Sie an, welche Sanitärobjekte und Flächen dazugehören. Duschabtrennung, Armaturen, Waschbecken, Fliesen und zugängliche Ablagen unterscheiden sich in Material und Zustand. Lassen Sie bekannte Pflegehinweise sowie frühere Beschädigungen in die Abstimmung einfließen. Eine einzige Position “Bad intensiv” sollte durch verständliche Angaben ergänzt werden, wenn besondere Arbeiten erwartet werden.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass aggressive Reiniger empfindliche Bereiche schädigen können und Anwendungs- sowie Sicherheitshinweise zu beachten sind. Mehr Chemie ist daher kein verlässlicher Maßstab für ein besseres Ergebnis. Fragen Sie bei unbekannten Materialien oder auffälligen Ablagerungen nach einer fachlichen Einschätzung, statt selbst einen starken Reiniger als zwingende Vorgabe zu benennen.
Unterscheiden Sie Verschmutzung von einem baulichen oder technischen Problem. Beschädigte Fugen, Undichtigkeiten oder nicht funktionierende Einrichtungen benötigen gegebenenfalls eine andere Bearbeitung. Halten Sie fest, welche Stellen der Anbieter reinigen kann und wo weitere Klärung nötig ist. Eine Reinigungsleistung sollte nicht als pauschale Reparatur oder dauerhafte Lösung einer ungeklärten Ursache verstanden werden.
Fenster und Böden als eigene Aufgaben erfassen
Fenster werden in Angeboten unterschiedlich abgegrenzt. Nennen Sie Anzahl, ungefähre Größe und Erreichbarkeit. Soll nur die Verglasung gereinigt werden oder auch Rahmen, Fensterbänke und weitere zugängliche Teile? Beschreiben Sie hohe oder schwer erreichbare Elemente gesondert. Aus der Bezeichnung Endreinigung lässt sich weder ableiten, dass alle Fenster enthalten sind, noch dass sie stets ausgeschlossen wären.
Bei Böden sind Belagsart und Zustand entscheidend für die Abstimmung. Parkett, Laminat, Fliesen und textile Beläge können unterschiedliche Verfahren erfordern. Teilen Sie mit, ob Pflegeunterlagen vorhanden sind. Eine zusätzliche Behandlung oder Auffrischung sollte eine eigene, begründete Position sein. Sie muss zum Material passen und kann Auswirkungen darauf haben, wann der Raum wieder genutzt werden kann.
Denken Sie auch an die Randbereiche. Sockelleisten, zugängliche Heizkörper und Türflächen werden leicht unterschiedlich verstanden. Benennen Sie die gewünschten Arbeiten möglichst konkret, ohne daraus automatisch eine vollständige Bearbeitung sämtlicher verdeckter Stellen zu machen. Der Anbieter sollte erkennen können, welche Flächen frei zugänglich sind und wo Möbel, fest eingebaute Teile oder empfindliche Einrichtungen Grenzen setzen.
Den Termin zwischen Umzug und Übergabe einordnen
Planen Sie die Reihenfolge der Arbeiten, bevor Sie einen festen Reinigungstermin bestätigen. Wenn anschließend noch Möbel getragen, Einbauten entfernt oder handwerkliche Restarbeiten ausgeführt werden, können Flächen erneut verschmutzen. Stimmen Sie ab, ob erst nach diesen Schritten gereinigt wird oder ob eine zweite, eng begrenzte Bearbeitung notwendig sein könnte. Solche zusätzlichen Termine gehören ausdrücklich in die Planung.
Klären Sie, wer zum Termin Zugang gewährt und wer danach abschließt. Die Wohnung muss nicht nur erreichbar sein; auch die vereinbarten Voraussetzungen sollten vorliegen. Dazu können verfügbare Anschlüsse, freie Arbeitsflächen und rechtzeitig ausgeräumte Geräte gehören. Besprechen Sie diese Punkte mit dem Anbieter, statt aus einer Schlüsselübergabe automatisch auf einen vollständig vorbereiteten Einsatzort zu schließen.
Lassen Sie zwischen Reinigung und abschließender Übergabe ausreichend Raum für die vereinbarte Kontrolle. Wie viel Zeit sinnvoll ist, hängt von Umfang, Zugänglichkeit und weiterem Ablauf ab. Wenn der Übergabetermin bereits feststeht, nennen Sie ihn früh. Eine Anfrage sollte den zeitlichen Rahmen offenlegen, ohne eine kurzfristige Fertigstellung vorauszusetzen, die noch niemand zugesagt hat.
Doppelaufträge zwischen Beteiligten vermeiden
Bei einem Bewohnerwechsel können ausziehende und einziehende Personen, Eigentümer oder Verwaltung jeweils eigene Vorstellungen haben. Bestimmen Sie, wer welche Leistung bestellt und bezahlt. Eine Absprache zur Schlüsselübergabe ersetzt keine klare Beauftragung. Wenn beispielsweise eine Küche vom bisherigen Bewohner gereinigt wird, sollte die Verwaltung diese Arbeit nicht unbemerkt ein zweites Mal in ein umfassendes Paket aufnehmen.
Halten Sie getrennte Wünsche getrennt fest. Die Reinigung vor einer vereinbarten Rückgabe kann einen anderen Umfang haben als eine zusätzliche Vorbereitung nach dem Einzug. Werden beide Aufgaben zusammengelegt, braucht der Anbieter eine eindeutige Aufgabenliste und eine zuständige Person für Rückfragen. Er sollte nicht zwischen widersprüchlichen Anweisungen verschiedener Beteiligter entscheiden müssen.
Auch nachträgliche Änderungen benötigen einen klaren Weg. Wird erst nach dem Ausräumen eine weitere verschmutzte Fläche sichtbar, sollte der Betrieb diese melden und den zusätzlichen Aufwand erläutern. Vereinbaren Sie, wer eine Erweiterung bestätigen darf. So lässt sich vermeiden, dass eine spontane Bitte vor Ort später als bereits im ursprünglichen Preis enthalten verstanden wird.
Angebote nach Umfang und Voraussetzungen vergleichen
Übermitteln Sie allen angefragten Betrieben dieselben Angaben: Wohnfläche, Räume, Beläge, verbleibende Einbauten, gewünschte Einzelarbeiten und Terminrahmen. Beschreiben Sie besondere Verschmutzungen sachlich. Ein Vergleich ist nur dann aussagekräftig, wenn die Angebote von ähnlichen Voraussetzungen ausgehen. Eine kleinere Aufgabenliste kann einen niedrigeren Gesamtbetrag erklären, ohne dass die einzelne Leistung günstiger wäre.
Prüfen Sie, welche Positionen verbindlich enthalten sind und wo zunächst eine Besichtigung oder Rückfrage vorgesehen ist. Fragen Sie nach Anfahrt, Material, möglichen Zusatzarbeiten und den Bedingungen einer Terminänderung. Bei einer Abrechnung nach Zeit sollte verständlich sein, wie der Aufwand erfasst und eine mögliche Überschreitung abgestimmt wird. Bei einem Gesamtpreis müssen Umfang und Voraussetzungen ebenso klar bleiben.
Lesen Sie außerdem, wie erkennbare Beanstandungen angesprochen werden sollen. Ein festgelegter Ansprechpartner und eine nachvollziehbare Rückmeldung helfen beiden Seiten. Dabei sind das vereinbarte Reinigungsergebnis, vorhandene Schäden und spätere Verschmutzungen auseinanderzuhalten. Die Beauftragung einer Reinigung garantiert weder die Zustimmung aller Beteiligten zur Wohnungsübergabe noch ein bestimmtes Ergebnis bei einer Auseinandersetzung über die Kaution.
Die Anfrage mit einer überschaubaren Liste starten
Für den ersten Kontakt müssen Sie keine Reinigungsverfahren selbst festlegen. Eine zutreffende Beschreibung der Wohnung und Ihrer gewünschten Arbeiten ist hilfreicher. Markieren Sie offene Punkte wie unbekannte Materialien oder den noch nicht abgeschlossenen Küchenausbau. Der Anbieter kann anschließend gezielt nachfragen und erläutern, welche Angaben er für ein belastbares Angebot benötigt.
Über das Anfrageformular können Sie Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich angeben. Wählen Sie den passenden Zeitraum und beschreiben Sie den Bedarf an einer einmaligen Reinigung. Geben Sie die tatsächliche Postleitzahl des Objekts sowie erreichbare Kontaktdaten an. Halten Sie Ihre Aufgabenliste für die anschließende Abstimmung bereit, damit aus einer allgemeinen Endreinigung ein verständlich vereinbarter Auftrag werden kann.
Welche Reinigung braucht Ihr Objekt?
Nennen Sie den gewünschten Beginn, die Objektart, den Reinigungsrhythmus und die tatsächliche Objekt-PLZ. Fragen Sie kostenfrei und unverbindlich passende Angebote an.
Angebote anfragen